Transport von Haustieren und Tieren

Sie möchten mit Ihrem Haus- oder Servicetier reisen? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie zur Vorbereitung Ihrer Reise benötigen, einschließlich der Transportregeln und -bedingungen, der Tarife und der Liste der verbotenen Tiere.

Haustiere in der Kabine


Air Tahiti Nui erlaubt das Mitführen der von Ihren Besitzern begleiteten Hunde und Katzen in der Kabine nur auf den folgenden Flügen:

  • Los Angeles – Paris
  • Paris – Los Angeles
  • Papeete – Los Angeles
  • Papeete – Paris

Bedingungen für die Annahme und den Transport von Tieren in der Kabine:

  • Es sind nur Katzen und Hunde genehmigt (mindestens 4 Monate alt und geimpft). Für alle anderen Tiere wenden Sie sich bitte an unsere CARGO-Abteilung.
  • Das Gesamtgewicht des Tieres einschließlich seines Behälters darf nicht mehr als 8 kg (ca. 17,6 lbs.) betragen,
  • Das Tier muss in einem geeigneten Behälter (Tasche oder Käfig) transportiert werden, der unter dem sich vor Ihnen befindlichen Sitz platziert werden kann und folgende Maximalmaße nicht überschreitet: L40 cm x B35 cm x H20 cm (L15,7 x B13,7 x H7,9 in).
  • 2 kleine Haustiere können im selben Behälter transportiert werden, sofern das Gesamtgewicht eingehalten wird (8 kg oder 17,6 lbs.) und im Container genügend Platz vorhanden ist, damit sich die Haustiere leicht bewegen können.
  • Es müssen alle sanitären und veterinärmedizinischen Vorschriften des Abflug-, Transit- und Bestimmungslandes eingehalten werden (unter Vorlage der erforderlichen Dokumente).
  • Die Verfügbarkeit hängt von der Quote pro Flug ab.

Bitte teilen Sie uns bei der Reservierung oder spätestens 48 Stunden vor Abflug alle gesundheitlichen und tierärztlichen Details Ihres Haustiers mit. So können wir die Reise Ihres Tieres unter den besten Bedingungen und so schnell wie möglich vorbereiten.

Die Transportkosten richten sich nach dem Flug:

  • Von Los Angeles nach Paris: 150 US Dollar 
  • Von Paris nach Los Angeles: 150 Euro 
  • Von Papeete nach Los Angeles: 14.000 XPF
  • Von Papeete nach Seattle: 14.000 XPF

Von Papeete nach Paris: 24.000 XPF

Wichtige Hinweise:

Ihr Haustier muss während des gesamten Fluges in seinem Behälter bleiben, bis es am Ankunftsterminal abgeholt wird. Ihr Haustier und sein Behälter werden als zusätzliches Handgepäck betrachtet.

Für alle anderen Anfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Air Tahiti Nui's cargo.

Drucken Sie die obligatorische Haftungsfreistellungserklärung und die Bedingungen für die Mitnahme eines Hundes oder einer Katze in der Kabine aus und füllen Sie sie aus. Sie werden aufgefordert, diese beim Check-in am Abreisetag vorzulegen.

Verbotene Tiere:

Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß den Bestimmungen des französischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft die Mitnahme von gefährlichen Hunden der Kategorien 1 (Kampfhunde) und 2 (Wach- und Schutzhunde) an Bord unserer Flugzeuge verboten ist.

Bitte beachten Sie die Klassifizierungsliste für gefährliche Hunde der Kategorien 1 und 2

Dies gilt auch für einen Hund, der mit einer dieser Rassen gekreuzt wurde.

Beispiele:

  • Pitbull
  • American Staffordshire Terrier,
  • Rottweiler,
  • Dogo Argentino,
  • Fila Brasileiro,
  • Broholmer,
  • Deutsche Dogge,
  • Majorca Mastiff,
  • Bordeauxdogge,
  • Bulldogge,
  • Bullmastiff,
  • Mastiff,
  • Mastino Napoletano,
  • Cane Corso Italiano und Tosa, ...

Servicetiere

Als „Assistenztier“ gilt jedes Tier, das individuell ausgebildet wurde, um eine Person mit einer Behinderung zu unterstützen.  
Diese Definition schließt alle nicht ausgebildeten Tiere aus, wie z. B. Tiere zur emotionalen Unterstützung, Komforttiere und Trainingstiere. Letztere müssen die Vorschriften für den Transport von Haustieren in der Kabine oder im Frachtraum erfüllen.

Servicetiere helfen, den täglichen Bedürfnissen dieser Personen gerecht zu werden, wie z. B.:

  • Agoraphobie
  • Autismus
  • Epilepsie
  • Beeinträchtigte Mobilität,
  • Posttraumatische Belastungsstörung,    
  • Psychiatrisches Syndrom,
  • Taubheit,       
  • Sehbehinderung und Verlust des Sehvermögens.

Die üblichen Aufgaben dieser Servicetiere umfassen:

  • Führen einer blinden Person,
  • Eine gehörlose Person auf verschiedene Geräusche aufmerksam zu machen,
  • Ziehen eines Rollstuhls und Holen von Gegenständen für eine Person mit eingeschränkter Mobilität,        
  • Melden eines drohenden Anfalls an eine Person mit Epilepsie,       
  • Warnung einer Person mit Diabetes, dass ihr Blutzucker hoch oder niedrig ist,
  • Unterstützung einer Person bei der Fortbewegung, wenn ihr schwindlig wird,
  • Erinnern einer Person an die Einnahme ihrer Medikamente, wenn sie unter Gedächtnisverlust leidet,   
  • Bei Bedarf den Notdienst zu rufen.                     

 

Annahme- und Transportvorschriften:

  • Pro Passagier sind maximal zwei (2) Servicehunde oder eine (1) Servicekatze zugelassen.
  • Das Servicetier muss mindestens 4 Monate alt sein.
  • Das Tier muss durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Von einem zugelassenen Tierarzt unterzeichnete Gesundheitsbescheinigung oder Pass.                    
  • Vom Bestimmungsland ausgestellte Einfuhrgenehmigung. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, alle Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes zu erfüllen. Wenn die Bedingungen nicht den Anforderungen des Bestimmungslandes entsprechen, kann das Tier bei der Ankunft zurückgewiesen werden. In diesem Fall kann das Tier auf Kosten des Reisenden in sein Herkunftsland zurückgeschickt werden.
  • Während des Fluges muss das Servicetier zu Füßen oder auf dem Schoß seines Besitzers reisen können, ohne den Raum eines anderen Passagiers einzuschränken.                   
  • Für die hygienische und tiermedizinische Versorgung sowie das Füttern des Tieres ist ausschließlich die Begleitperson verantwortlich.
  • Air Tahiti Nui kann sich weigern, Servicetiere zu befördern, die ein aggressives Verhalten zeigen und/oder eine direkte Bedrohung für das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer darstellen.                 
  • Erforderliches Zubehör: eine Leine (mit Geschirr oder Halsband) und ein Maulkorb. Ein Mitarbeiter von Air Tahiti Nui kann jederzeit während der Reise verlangen, dass das Servicetier an der Leine geführt und/oder mit einem Maulkorb versehen wird, wenn dies für das Wohlergehen der anderen Passagiere und der Besatzung gerechtfertigt ist. Wird einer solchen Aufforderung nicht nachgekommen, kann das Boarding verweigert werden.                     
     

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen:                

 

Vorgeschriebene Dokumente gemäß US DOT 14 CFR Part 382:

Die folgenden Dokumente (nur in englischer Sprache), die in Papier- oder elektronischer Form akzeptiert werden, werden am Tag Ihres Abflugs am Check-in-Schalter von Air Tahiti Nui verlangt.