Air Tahiti Nui voyager avec un animal

Transport von Haustieren und Tieren

Sie möchten mit Ihrem Haus- oder Servicetier reisen? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie zur Vorbereitung Ihrer Reise benötigen, einschließlich der Transportregeln und -bedingungen, der Tarife und der Liste der verbotenen Tiere.

Haustiere in der Kabine


Air Tahiti Nui erlaubt das Mitführen der von Ihren Besitzern begleiteten Hunde und Katzen in der Kabine nur auf den folgenden Flügen:

  • Los Angeles / Seattle – Paris
  • Paris – Los Angeles / Seattle
  • Papeete – Los Angeles / Seattle
  • Papeete – Paris

Bedingungen für die Annahme und den Transport von Tieren in der Kabine:

  • Es sind nur Katzen und Hunde genehmigt (mindestens 4 Monate alt und geimpft). 
  • Das Gesamtgewicht des Tieres einschließlich seines Behälters darf nicht mehr als 8 kg (ca. 17,6 lbs.) betragen,
  • Das Tier muss in einem geeigneten Behälter (Tasche oder Käfig) transportiert werden, der unter dem sich vor Ihnen befindlichen Sitz platziert werden kann und folgende Maximalmaße nicht überschreitet: L40 cm x B35 cm x H20 cm (L15,7 x B13,7 x H7,9 in).
  • Pro Passagier ist eine Transportbox für bis zu zwei (2) kleine Haustiere erlaubt, sofern das Gesamtgewicht nicht mehr als 8 kg  oder 17,6 lbs, beträgt und der Platz in der Transportbox ausreicht, damit sich die Tiere problemlos bewegen können.
  • Die Verfügbarkeit hängt von der Quote pro Flug ab.

Für alle anderen Tiere wenden Sie sich bitte an unsere CARGO-Abteilung.

 

Obligatorische Dokumente, die mitzubringen sind :

  • Aktueller Impfpass.
  • Eine von einem Tierarzt ausgestellte Gesundheitsbescheinigung ist erforderlich. In dieser Bescheinigung müssen auch das Gewicht, die Größe und die Rasse des Tieres angegeben sein. Bitte übermitteln Sie es uns bei der Buchung oder spätestens 48 Stunden vor Ihrer Abreise.
  • Drucken Sie den obligatorischen Haftungsausschluss und die Bedingungen für die Mitnahme eines Hundes oder einer Katze in die Kabine aus und füllen Sie ihn aus. Diese wird beim Einchecken am Abreisetag von Ihnen verlangt.
  • Einhaltung der gesundheitlichen und veterinärmedizinischen Anforderungen in den Abflug-, Transit- und Zielländern (mit Vorlage der erforderlichen Dokumente). Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Verwaltungsabteilungen.

 

**WICHTIGER HINWEIS: Ab dem 1. August 2024 müssen Hunde, die in die Vereinigten Staaten einreisen oder sich auf einem Transitflug befinden, neue Reiseanforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass sie mindestens 6 Monate alt sind und über alle erforderlichen Dokumente verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf der CDC-Website. Lesen Sie bitte den Abschnitt „From August 1, 2024, Onward: Entry Requirements for Dogs from Dog-Rabies Free or Low-Risk Countries“ (Ab 1. August 2024: Einreisebedingungen für Hunde aus tollwutfreien oder mit geringen Risiken verbundenen Ländern), wenn sich der Hund in den letzten 6 Monaten nur in diesen Ländern (hundetollwutfreie oder mit geringen Risiken verbundene Länder) aufgehalten hat.

Hinweis: Französisch-Polynesien, Frankreich und die Vereinigten Staaten gelten nicht als Hochrisikoländer für Tollwut. Für Hunde, die sich in Ländern mit hohem Tollwutrisiko aufgehalten haben, finden Sie weitere Information auf der CDC-Website.

Wichtiger Hinweis: 

  • Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann dazu führen, dass Ihrem Hund die Beförderung verweigert wird. 
  • Die neuen CDC-Bestimmungen für Haus- und Assistenzhunde können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über die neuesten CDC-Richtlinien zu informieren und sicherzustellen, dass Sie die aktuellen Anforderungen erfüllen. 

Die Transportkosten richten sich nach dem Flug:

  • Von Los Angeles / Seattle nach Paris: 150 US Dollar 
  • Von Paris nach Los Angeles / Seattle: 150 Euro 
  • Von Papeete nach Los Angeles / Seattle: 14.000 XPF
  • Von Papeete nach Paris: 24.000 XPF

Die Beförderung von Tieren in der Kabine ist bei unserem Bahnpartner SNCF auf Reisen in die Provinzen im Rahmen des Pakets Zug + Flug kostenlos. Der Kauf einer Fahrkarte für Ihr Haustier ist nicht mehr erforderlich.

Weitere Informationen zu den Ein- und Ausreisebestimmungen für Haustiere (Hund und Katze) :


Französisch-Polynesien: Ein- und Ausfuhr von Haustieren.
Frankreich: Ein- und Ausfuhr von Haustieren
USA: Ein- und Ausfuhr von Haustieren

Verbotene Tiere:

Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß den Bestimmungen des französischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft die Mitnahme von gefährlichen Hunden der Kategorien 1 (Kampfhunde) und 2 (Wach- und Schutzhunde) an Bord unserer Flugzeuge verboten ist.

Bitte beachten Sie die Klassifizierungsliste für gefährliche Hunde der Kategorien 1 und 2

Dies gilt auch für einen Hund, der mit einer dieser Rassen gekreuzt wurde.

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Beispiele:

  • Pitbull
  • American Staffordshire Terrier,
  • Rottweiler,
  • Dogo Argentino,
  • Fila Brasileiro,
  • Broholmer,
  • Deutsche Dogge,
  • Majorca Mastiff,
  • Bordeauxdogge,
  • Bulldogge,
  • Bullmastiff,
  • Mastiff,
  • Mastino Napoletano,
  • Cane Corso Italiano und Tosa, ...

Servicetiere

Als „Assistenztier“ gilt jedes Tier, das individuell ausgebildet wurde, um eine Person mit einer Behinderung zu unterstützen.  
Diese Definition schließt alle nicht ausgebildeten Tiere aus, wie z. B. Tiere zur emotionalen Unterstützung, Komforttiere und Trainingstiere. Letztere müssen die Vorschriften für den Transport von Haustieren in der Kabine oder im Frachtraum erfüllen.

Servicetiere helfen, den täglichen Bedürfnissen dieser Personen gerecht zu werden, wie z. B.:

  • Agoraphobie
  • Autismus
  • Epilepsie
  • Beeinträchtigte Mobilität,
  • Posttraumatische Belastungsstörung,    
  • Psychiatrisches Syndrom,
  • Taubheit,       
  • Sehbehinderung und Verlust des Sehvermögens.

Die üblichen Aufgaben dieser Servicetiere umfassen:

  • Führen einer blinden Person,
  • Eine gehörlose Person auf verschiedene Geräusche aufmerksam zu machen,
  • Ziehen eines Rollstuhls und Holen von Gegenständen für eine Person mit eingeschränkter Mobilität,        
  • Melden eines drohenden Anfalls an eine Person mit Epilepsie,       
  • Warnung einer Person mit Diabetes, dass ihr Blutzucker hoch oder niedrig ist,
  • Unterstützung einer Person bei der Fortbewegung, wenn ihr schwindlig wird,
  • Erinnern einer Person an die Einnahme ihrer Medikamente, wenn sie unter Gedächtnisverlust leidet,   
  • Bei Bedarf den Notdienst zu rufen.                     

 

Annahme- und Transportvorschriften:

  • Pro Passagier sind maximal zwei (2) Servicehunde oder eine (1) Servicekatze zugelassen.
  • Das Servicetier muss mindestens 4 Monate alt sein.
  • Das Tier muss durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Während des Fluges muss das Servicetier zu Füßen oder auf dem Schoß seines Besitzers reisen können, ohne den Raum eines anderen Passagiers einzuschränken.                   
  • Für die hygienische und tiermedizinische Versorgung sowie das Füttern des Tieres ist ausschließlich die Begleitperson verantwortlich.
  • Air Tahiti Nui kann sich weigern, Servicetiere zu befördern, die ein aggressives Verhalten zeigen und/oder eine direkte Bedrohung für das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer darstellen.                 
  • Erforderliches Zubehör: eine Leine (mit Geschirr oder Halsband) und ein Maulkorb. Ein Mitarbeiter von Air Tahiti Nui kann jederzeit während der Reise verlangen, dass das Servicetier an der Leine geführt und/oder mit einem Maulkorb versehen wird, wenn dies für das Wohlergehen der anderen Passagiere und der Besatzung gerechtfertigt ist.          
     

Obligatorische Dokumente, die vorgelegt werden müssen :

  • Von einem zugelassenen Tierarzt unterzeichnetes Gesundheitszeugnis oder -pass.
  • Gemäß der US-amerikanischen Vorschrift DOT 14 CFR part 382 sind folgende Dokumente vorzulegen (nur in englischer Sprache): das "Service Animal Air Transportation Form" sowie das "Service Animal Relief Attestation Form". Diese Dokumente, ob in Papierform oder elektronisch, werden von Ihnen beim Einchecken am Check-in-Schalter von Air Tahiti Nui am Tag Ihres Abflugs verlangt.
  • Einhaltung der gesundheitlichen und veterinärmedizinischen Anforderungen in den Abflug-, Transit- und Zielländern (mit Vorlage der erforderlichen Dokumente). Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Verwaltungsabteilungen.

 

**WICHTIGER HINWEIS: Ab dem 1. August 2024 müssen Hunde, die in die Vereinigten Staaten einreisen oder sich auf einem Transitflug befinden, neue Reiseanforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass sie mindestens 6 Monate alt sind und über alle erforderlichen Dokumente verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf der CDC-Website. Lesen Sie bitte den Abschnitt „From August 1, 2024, Onward: Entry Requirements for Dogs from Dog-Rabies Free or Low-Risk Countries“ (Ab 1. August 2024: Einreisebedingungen für Hunde aus tollwutfreien oder mit geringen Risiken verbundenen Ländern), wenn sich der Hund in den letzten 6 Monaten nur in diesen Ländern (hundetollwutfreie oder mit geringen Risiken verbundene Länder) aufgehalten hat.

Hinweis: Französisch-Polynesien, Frankreich und die Vereinigten Staaten gelten nicht als Hochrisikoländer für Tollwut. Für Hunde, die sich in Ländern mit hohem Tollwutrisiko aufgehalten haben, finden Sie weitere Information auf der CDC-Website.

Wichtiger Hinweis: 

  • Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann dazu führen, dass Ihrem Hund die Beförderung verweigert wird. 
  • Die neuen CDC-Bestimmungen für Haus- und Assistenzhunde können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über die neuesten CDC-Richtlinien zu informieren und sicherzustellen, dass Sie die aktuellen Anforderungen erfüllen.