
Reglementiertes Gepäck

Sind Gegenstände wie Feuerzeuge, E-Zigaretten oder Ersatz-Lithiumbatterien im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck erlaubt? In welcher Menge kann ich Aerosole oder Gaskartuschen in meinem aufgegebenen Gepäck mitführen? Hier finden Sie alle Informationen zu den verbotenen und reglementierten Gegenständen an Bord unserer Flugzeuge.
Dürfen nur am Körper mitgeführt werden und müssen völlig ausgeschaltet sein:
- Die Batterie muss aus dem Gerät genommen werden.
- Die Pole müssen gegen Kurzschluss geschützt werden, indem sie mit Klebeband abgedeckt werden oder die Batterie einzeln in entsprechende Etuis gelegt wird.
- Die Benutzung und das Aufladen elektronischer Zigaretten sind während des Fluges verboten.
Bitte beachten Sie, dass elektronische Zigaretten im aufgegebenen Gepäck streng verboten sind.
USB-Ladegeräte und Powerbanks sind mit maximal 2 Geräten pro Person erlaubt. Sie sind jedoch im aufgegebenen Gepäck streng verboten.
Fluggäste dürfen maximal 2 wiederaufladbare Lithiumbatterien (mit einer Kapazität von 100-160 Wh) pro Person mitführen.
Es ist strengstens verboten, wiederaufladbare Lithiumbatterien im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.
Streichhölzer und herkömmliche Feuerzeuge, die mit Flüssiggas betrieben werden, dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden, und zwar maximal ein Stück pro Person. Im aufgegebenen Gepäck sind sie jedoch streng verboten.
Pulver sind im Handgepäck erlaubt und können unter anderem Mehl, Zucker, gemahlenen Kaffee, Gewürze, Milchpulver, Kosmetika, Sand, medizinische Pulver und Babynahrung umfassen.
Sonderregelung für die Vereinigten Staaten:
Bei Flügen in die Vereinigten Staaten dürfen Pulver in Mengen von mehr als 350 ml (ca. 11,8 oz.) nicht im Handgepäck mitgeführt werden und müssen im aufgegebenen Gepäck untergebracht werden.
Ausnahmen: Arzneipulver mit Rezept, Babynahrung, Kremationsasche und Pulver, die zollfrei in einem versiegelten Beutel (STEB) gekauft wurden, sind erlaubt.
- Dürfen in kleinen Mengen mitgeführt werden (bis zu 100 ml oder ca. 3,4 oz. pro Produkt).
- Müssen sich in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit Reißverschluss (20 cm x 20 cm oder ca. 7,87 in x 7,87 in) mit einem maximalen Gesamtvolumen von 1 Liter (ca. 33,8 oz.) befinden.
- Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.
Hinweis:
In der Duty-Free-Zone gekaufte Getränke und andere Artikel können ohne Mengen- oder Volumenbeschränkung mit an Bord genommen werden, sofern sie sich in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel mit Kaufnachweis befinden.
Ausnahmen:
Die folgenden Produkte sind ohne Einschränkungen erlaubt, wenn sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung für Kleinkinder unter 2 Jahren,
- Medikamente mit Rezept oder einem entsprechenden Attest Ihres Arztes,
- Spezielle diätetische Lebensmittel.
Schusswaffen:
- Revolver
- Schusswaffen und andere Abschussgeräte
- In der Kabine strengstens verboten
- Können in Ihrem aufgegebenen Freigepäck enthalten sein oder erfordern gegebenenfalls den Kauf von zusätzlichem Gepäck.
Bögen, Armbrüste und Pfeile:
- Bögen
- Armbrüste
- Pfeile
- Schusswaffen jeglicher Art
- Gewehre
- Luftgewehre
- Schusswaffenkomponenten, ausgenommen Zielfernrohre
- Schleudern und Katapulte
- Schrotflinten
- Harpunenkanonen
- Luftpistolen
- Harpunen
- Spielzeug, Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden könnten
Munition:
- Maximal 5 kg (ca. 11 lbs.) Bruttogewicht pro Person
Luftpistolen, Revolver, Startpistolen, Signalpistolen:
- Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen (z. B. Feuerzeug in Form einer Schusswaffe...)
Der Transport von Sport- und Jagdwaffen ist im aufgegebenen Gepäck erlaubt, und zwar an einem für die Passagiere unzugänglichen Ort, wie auf unserer Seite „Sportausrüstung“ definiert.
- Betäubungsgeräte und Pistolen zur Tötung von Tieren
- Neutralisierungsgeräte wie z. B. Lähmungspistolen
- Chemische Substanzen, Gase und Aerosole
- Injektionsnadeln
- Spritzen
- Gegenstände, die zum Hacken bestimmt sind (Äxte, Beile, Fleischwölfe usw.)
- Scheren, deren Klingen vom Drehpunkt aus mehr als 6 cm (ca. 2,4 in) messen
- Scheren für Kinder
- Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm (ca. 2,4 in), Taschenmesser, Austernmesser, Papiermesser
- Rasierklinge (Rasierer ohne Klingen erlaubt)
- Skalpell
Geräte zur Tier- und Viehhandhabung
- Viehtreiber
Kampfsportausrüstung
- Ausrüstung oder Waffen für Kampfsport, scharf oder schneidend
Wurfgegenstände
- Dartpfeile
- Shuriken (Wurfsterne)
Verschiedene scharfkantige Gegenstände
- Steigeisen
- Zigarrenschneider
- Teppichmesser
- Ornament-Haarnadeln aus Okinawa
- Spieße
- Eispickel
- Eisäxte
- Zeltheringe
- Dolch
- Samurai-Regenschirm (dessen Griff einem Samourai-Schwert ähnelt)
- Kampfsportausrüstung oder -waffen, scharf oder schneidend
- Säbel
- Korkenzieher mit Klinge, Flaschenöffner
- Echte oder Spielzeug-Schwerter
Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine professionelle Umformulierung der Punkte, aber bitte beachten Sie die spezifischen Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Behörden oder Organisationen, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.
- Brechstangen
- Schraubenschlüssel
- Bolzenschussgeräte
- Hämmer
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm Länge, die als Waffen verwendet werden können, wie Schraubenzieher, Schraubenzieher mit Pistolengriff oder Meißel.
- Meißel und Bohrmeißel, einschließlich kabelloser, tragbarer elektrischer Meißel
- Zangen
- Schweißpistolen
- Sägen, einschließlich kabelloser, tragbarer elektrischer Sägen.
- Flüssigbrennstoff-Campingkocher*
- Kettensägen*
*Hinweis: Für Flüssigbrennstoff-Campingkocher und Kettensägen muss der Tank geleert und eine Genehmigung von Air Tahiti Nui (MDTN@airtahitinui.pf) eingeholt werden.
- Deodorant
- Eau de Toilette (Toilet water/Perfumed water)
- Haarspray (Hairspray)
- Rasierschaum (Rasiercreme)
- Parfums (Düfte/Duftstoffe)
- Schlagstock, Knüppel
- Stöcke: Wanderstöcke, Skistöcke, Hockeystöcke, Gehstöcke, Pilgerstöcke, Massagestäbe
- Baseballschläger, Softballschläger, Cricketschläger
- Boomerang
- Angelrute
- Golfschläger
- Schlagringe
- Hockeyschläger
- Metaltdetektor
- Kampfsportausrüstung
- Nunchaku
- Schlittschuhe
- Cricketstäbe
- Grapen aus Gusseisen
- Fahnenstangen
- Billardqueue
- Kanu-/Kajakpaddel
- Skateboard
- Skier
- Snowboard
- Krokettschläger
- Elektrische Gitarre
- Stative
Wenn Sie eine Reise in die Vereinigten Staaten planen, müssen Sie sicherstellen, dass alle Ihre elektronischen Geräte wie Computer, Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Spielkonsolen, Kameras usw. vollständig aufgeladen sind. Es ist möglich, dass die Sicherheitskräfte des Flughafens die Funktionsfähigkeit dieser Geräte überprüfen, und wenn sich herausstellt, dass sie nicht funktionieren, können sie beschlagnahmt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sicherheitsabteilung unter der folgenden Telefonnummer: +689 40 86 61 32, oder per E-Mail an suretetn@airtahitinui.pf.
- Streichhölzer ohne eine Reibefläche.
- Zündmittel
- Rauchbomben und Kartuschen
- Sauerstoffflaschen
- Gasbrenner
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengvorrichtungen
- Detonatoren und Sprengschnüre
- Dynamit
- Feuerlöscher
- Granaten und sonstige militärische Sprengstoffe
- Minen
- Pulver und Plastiksprengstoffe
- Explosive Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Knallkörper, Fackeln usw.
- Selbstbalancierende Fortbewegungsmittel wie Hoverboards, Segways, Solowheels und Scooter
- Vorrichtungen zur Unterstützung der Mobilität, einschließlich Rollstühle.
- Smartbags mit integrierten Batterien, die nicht herausgenommen werden können.
- Samsung Galaxy Note 7
- Serie von 15-Zoll MacBook Pro, klicken Sie hier für weitere Informationen.
- Elektrische Waffen: Taser
- Abwehrmittel: Pfefferspray, Tränengas, Tierabwehrmittel
- Abbeizmittel
- Chlor
- Bleichmittel
- Detergenzien
- Säuren
- Reinigungsmittel
- Lösemittel
- Quecksilberthermometer, Barometer
- Ammoniak
- Farbe
- Benzin
- Reinigungsmittel
- Feueranzünder
- Aerosole
- Sanitäre Lufterfrischer
- Kleine Druckgaszylinder
- Gift
- Zyanid
- Arsen
- Unkrautvernichtungsmittel
- Insektizide
- Azetone
- Radioaktive Stoffe
- Stoffe mit starken magnetischen Eigenschaften
- Substanzen, die oxidieren oder organische Peroxide enthalten
Der Transport von Lebensmitteln zwischen Ländern unterliegt bestimmten Vorschriften. Es wird empfohlen, sich vor Antritt des Fluges bei den zuständigen Behörden über die Mitnahme von Lebensmitteln zu informieren.
Für Reisen nach Tahiti informieren Sie sich bitte auf der Website der Direction de la Biosécurité (Abteilung für biologische Sicherheit) von Französisch-Polynesien über die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel.
Für Reisen ab informieren Sie sich bitte auf der Website der Direction de la Biosécurité (Abteilung für biologische Sicherheit) von Französisch-Polynesien über die Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel.
Elektronische Geräte und ihre Ersatzbatterien unterliegen besonderen Beförderungsbedingungen, die abhängig sind von:
- Der Energieangabe in Wattstunden (Wh)
- dem Lithiumgehalt in Gramm (g)
Es gibt drei (3) Kategorien von Batterien auf der Grundlage ihrer Leistungsangabe in Wattstunden (Wh):
- Batterien mit einer Leistung von ≤100 Wh, die normalerweise in kleinen elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Laptops, Kameras, Tablets und medizinischen Geräten verwendet werden. Diese Batterien sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt, wenn sie in einem Gerät enthalten sind. Ersatzbatterien* sind ebenfalls in der Kabine (nur für den persönlichen Gebrauch) und im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
- Batterien mit einer Leistung von >100 Wh und <160 Wh, die üblicherweise in elektronischen Geräten für den allgemeinen Gebrauch, wie Kameras, Elektrowerkzeugen und medizinischen Geräten, zu finden sind. Batterien, die in einem Gerät** enthalten sind, sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Ersatzbatterien** * sind jedoch nur in der Kabine erlaubt (maximal zwei pro Person) und dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck verstaut werden. Für die Mitnahme von Ersatzbatterien in der Kabine ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft(en) erforderlich.
- Batterien mit einer Leistung von >160 Wh, die in größeren Industrieausrüstungen, Fahrzeugen und Mobilitätshilfen verwendet werden. Diese Batterien sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten und können nur als Fracht befördert werden.
*Es ist wichtig zu beachten, dass die Pole von Ersatzbatterien, die in der Kabine mitgeführt werden, gegen Kurzschluss geschützt werden müssen, indem sie mit Klebeband isoliert werden, und dass sich die Batterien in einzelnen Plastikbeuteln oder in ihrer Originalverpackung befinden müssen.
**Wenn die Wattstundenzahl (Wh) nicht auf der Batterie angegeben ist, müssen Sie sie gemäß der folgenden Formel errechnen: Wh = 2V x 0,5A, wobei V für die Spannung und A für die Stromstärke Ihres Gerätes steht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Gefährliche Güter unter den angegebenen Telefonnummern oder der E-Mail-Adresse:
- Telefon: +689 40 47 67 12 oder +689 40 47 67 13
- E-Mail: MDTN@airtahitinui.pf
Der Transport von Mobilitätshilfen mit versenkbaren Lithiumbatterien unterliegt besonderen Vorschriften. Bei Rollstühlen, die mit zwei für den Betrieb erforderlichen Akkus ausgestattet sind, darf jeder Akku 160 Wh nicht überschreiten und ist in der Kabine erlaubt. In der Kabine sind maximal eine Ersatzbatterie, die 300 Wh nicht überschreitet, oder zwei Akkus von jeweils weniger als 160 Wh erlaubt. Batterien, die 300 Wh überschreiten, dürfen nur als Fracht befördert werden und erfordern die der Genehmigung der Fluggesellschaft(en) auf Ihrer Reiseroute.
Im aufgegebenen Gepäck: Wenn das Gepäckstück aufgegeben wird, muss die Batterie entfernt und separat im Handgepäck befördert werden.
Im Handgepäck: Wenn das Gepäckstück in der Kabine mitgeführt wird, muss die Batterie herausnehmbar sein.
Wenn die Batterie nicht herausgenommen werden kann, ist das Gepäckstück nicht an Bord zugelassen, weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck.