Reglementiertes Gepäck
Einige Gegenstände sind erlaubt, aber es gelten Mitnahmebeschränkungen:
- Verboten im aufgegebenen und/oder im Handgepäck.
- Eine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft ist erforderlich.
- Beschränkungen hinsichtlich der Mengen
- Beförderungsbedingungen (Verpackung, etc.)
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Lithiumbatterien mit einer Nennleistung von nicht mehr als 100 Wh:
Es dürfen maximal zwanzig (20) Batterien im Handgepäck mitgeführt werden
- Lithiumbatterien mit einer Nennleistung von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh:
Es sind maximal zwei (2) Batterien im Handgepäck erlaubt
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Lithiumbatterien mit einer Nennleistung von mehr als 160 Wh:
SOWOHL IM HANDGEPÄCK ALS AUCH IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK VERBOTEN
Die Batterien müssen individuell geschützt sein:
In der Original-Verkaufsverpackung
In einem Plastikbeutel
In einem speziellen Etui
Die freiliegenden Pole müssen mit einem Klebeband abgedeckt werden
TRANSPORTBEDINGUNGEN
Die Transportbedingungen für externe Batterien und Powerbanks sind dieselben wie für Ersatz-Lithiumbatterien.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Das Gerät muss:
-Ausgeschaltet sein
-Individuell in einem Schutzetui untergebracht sein, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern. Dieses Etui ist im Handgepäck zu verstauen
- Die Benutzung oder das Aufladen von E-Zigaretten ist während des Fluges verboten
Beispiele:
- Für Kameras
- Für Mobiltelefone
- Für tragbare Computer
- Für Camcorder
TRANSPORTBEDINGUNGEN
Müssen:
-Von einem Vertreter eines staatlichen Wetteramtes oder einer ähnlichen amtlichen Stelle transportiert werden
-In einer stabilen Außenverpackung mit versiegeltem Innenfutter verpackt sein; oder
-In einem auslaufsicheren, durchstichfesten Beutel aus Garnmaterial verpackt sein, der unabhängig von der Position des Pakets das Entweichen von Quecksilber verhindert.
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
Die Batterie muss entweder:
-Durch die Konstruktion der Mobilitätshilfe ausreichend vor Beschädigungen geschützt und sicher am Rollstuhl befestigt sein. Die Stromkreise müssen gemäß den Anweisungen des Herstellers isoliert sein;
ODER-Gemäß den Anweisungen des Herstellers aus der Mobilitätshilfe herausgenommen werden.
- Die herausgenommene Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten. Wenn die Mobilitätshilfe mit zwei Batterien betrieben wird, darf keine der Batterien 160 Wh überschreiten. Darüber hinaus darf ein Fahrgast höchstens eine Lithium-Ionen-Ersatzbatterie mit einer Nennleistung von maximal 300 Wh oder höchstens zwei Ersatzbatterien, wobei keine dieser Batterien 160 Wh überschreiten darf, mitführen.
- Jede herausgenommene Batterie und jede Ersatzbatterie muss im Handgepäck verstaut werden. Die Batteriepole müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein, z. B. durch einen Batteriebehälter.
- Der Rollstuhl muss als aufgegebenes Gepäck transportiert werden
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Die Batteriepole müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein, z. B. durch einen Batteriebehälter.
- Die Batterie(n) muss (müssen) entweder:
-Durch die Konstruktion der Mobilitätshilfe ausreichend vor Beschädigungen geschützt und sicher am Rollstuhl befestigt sein. Die Stromkreise müssen gemäß den Anweisungen des Herstellers isoliert sein; oder
-Gemäß den Anweisungen des Herstellers aus der Mobilitätshilfe herausgenommen werden.
- Ein Fluggast darf maximal mitführen:
-Eine nicht auslaufende Ersatz-Nassbatterie; oder
-Zwei Nickel-Metallhydrid-Ersatzbatterien; oder
-Zwei Ersatz-Trockenbatterien
- Die herausgenommenen Batterien und die Ersatzbatterien müssen in stabilen, festen Verpackungen transportiert werden
- Der Rollstuhl muss als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Die Batteriepole müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein, z. B. durch einen Batteriebehälter
- Die Batterie(n) ist (sind), soweit möglich, mit auslaufsicheren Entlüftungsdeckeln versehen
- Die Batterie muss entweder:
-Durch die Konstruktion der Mobilitätshilfe ausreichend vor Beschädigungen geschützt und sicher am Rollstuhl befestigt sein. Die Stromkreise müssen gemäß den Anweisungen des Herstellers isoliert sein
-Oder gemäß den Anweisungen des Herstellers aus der Mobilitätshilfe herausgenommen werden, wenn die Mobilitätshilfe nicht in einer aufrechten Position gehalten werden kann.
- Der Rollstuhl muss als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Der Transport von Feuerwaffen als Sport- oder Jagdausrüstung ist unter den auf unserer Seite Sport- Ausrüstung und sonstiges Sonder- Gepäck genannten Bedingungen zulässig.
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Beispiele:
- Campingkocher
- Gebläse
- Hochdruckreiniger / Waschmaschine
- Rasenmäher
- Freischneider
- Kettensäge
TRANSPORTBEDINGUNGEN
Campingkocher und/oder Brennstoffbehälter müssen vollständig von flüssigem Brennstoff entleert sein. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr zu beseitigen: Entleerung, Reinigung, Spülung, Beseitigung jeglicher Restgefahr (Geruch, Dämpfe usw.)
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Beispiele:
Geräte zur Kalibrierung von Luftqualitätsüberwachungsvorrichtungen
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Der Kraftstofftank des Fahrzeugs, der Maschine oder eines sonstigen Geräts hat nie Kraftstoff enthalten, oder der Kraftstofftank wurde gespült und von Dämpfen befreit, und es wurden geeignete Maßnahmen getroffen, um die Gefahr zu beseitigen.
- Der Fluggast legt der Fluggesellschaft eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vor, aus der hervorgeht, dass ein Spül- und Entleerungsverfahren durchgeführt wurde.
- Das gesamte Kraftstoffsystem des Motors enthält keine freie Flüssigkeit und alle Kraftstoffleitungen sind versiegelt oder verschlossen oder sicher mit der Maschine oder dem Gerät verbunden.
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Die Munition muss sicher verpackt sein
- In Mengen von nicht mehr als 5 kg Bruttogewicht pro Person transportiert werden
- Erlaubte Mengen für mehr als eine Person dürfen nicht in einem oder mehreren Paketen kombiniert werden
Beispiele:
- Injektionsnadeln, Viehnadeln, Nähnadeln, Wurfpfeile
- Korkenzieher, Eispickel, Spieße, Scheren
- Spritzen
- Stifte, Schrauben, Schraubenzieher, Meißel
- Shuriken, Okinawa-Haarnadeln, Kampfsportartikel
- Zeltheringe
- Steigeisen
- Eisaxt
Beispiele:
- Schere, Cutter
- Schweizer Taschenmesser, Zigarrenschneider, Korkenzieher mit Klinge
- Schwert, Säbel, Dolch
- Messer, Skalpell, Rasierklinge
- Beil, Axt, Säge, Bohrer
- Kampfsportartikel, Samurai-Regenschirm, Shuriken
Beispiele:
- Bumerang
- Hammer, Brechstange, Zange, Stemmeisen
- Skateboard, Snowboard
- Handwerkzeuge, Maulschlüssel
- Schlittschuhe, Skier,
- E-Gitarre
- Golfschläger
- Baseballschläger, Softballschläger, Kricketschläger, Paddel, Angelrute
- Wanderstöcke, Skistöcke, Hockeyschläger, Gehstöcke, Pilgerstäbe, Massagestöcke, Kricketstöcke, Billardqueue
- Kampfsportartikel
- Stative, Fahnenstangen
- Krocketschläger
- Gusseisenherd
- Schlagstock
- Metalldetektor
- Schlagring
Beispiele:
- Schleifmaschine
- Schraubenzieher
- Bohrer
- Heckenschere
- Gebläse
- Rasenmäher
- Kettensäge
- Freischneider
- Nagler
- Usw.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Die Batterie muss aus dem Gerät genommen und im Handgepäck verstaut werden.
- Die Pole müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein, z. B. durch einen Batteriebehälter.
- Das Gerät muss ohne seine Batterie im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
Ein (1) medizinisches oder klinisches Thermometer, das Quecksilber enthält, pro Person, wenn es sich in seiner Schutzhülle befindet
Einschließlich medizinischer Geräte
Beispiele:
- Tragbarer Sauerstoffkonzentrator
- Kamera
- Mobiltelefon
- Tragbarer Computer
- Spielkonsole
- Tablet
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Mit Lithium-Metall betriebene elektronische Geräte
Der Gehalt an Lithium-Metall darf 2 g nicht überschreiten
- Mit Lithium-Ionen betriebene elektronische Geräte
Die Nennleistung darf 100 Wh nicht überschreiten.
- Im aufgegebenen Gepäck müssen die elektronischen Geräte ausgeschaltet und vor Beschädigungen geschützt sein.
- Ein Passagier darf bis zu 15 elektronische Geräte mit sich führen
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie in die USA reisen, stellen Sie bitte sicher, dass alle Ihre elektronischen Geräte ausreichend aufgeladen sind. Die Flughafensicherheit kann deren Funktionsfähigkeit kontrollieren. Im Falle einer Fehlfunktion können Ihre Geräte beschlagnahmt werden.
Einschließlich medizinischer Geräte
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Mit Lithium-Metall betriebene elektronische Geräte
Der Gehalt an Lithium-Metall darf mehr als 2 g, jedoch nicht mehr 8 g betragen
- Mit Lithium-Ionen betriebene elektronische Geräte
Die Nennleistung darf mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh betragen.
Im aufgegebenen Gepäck müssen die elektronischen Geräte ausgeschaltet und vor Beschädigungen geschützt sein.
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie in die Vereinigten Staaten reisen, stellen Sie bitte sicher, dass alle Ihre elektronischen Geräte (Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Spielkonsolen, Kameras usw.) ausreichend aufgeladen sind. Die Flughafensicherheit kann deren Funktionsfähigkeit kontrollieren. Im Falle einer Fehlfunktion können Ihre Geräte beschlagnahmt werden.
Beispiele:
- Tauchlampe
- Taschenlampe
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Die Batterie muss aus dem Gerät genommen, vor Beschädigungen geschützt und im Handgepäck verstaut werden
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Beispiele:
- Haarspray
- Deodorant
- Parfüm
- Eau de Cologne
- Nagellackentferner
- Nagellack
- Alkoholhaltige Medikamente
- Usw.
Wichtiger Hinweis:
Bitte sehen Sie den Abschnitt Flüssigkeiten, Pasten, Gele, Aerosole und Pulver ein, um mehr über die Transportbedingungen für diese Produkte zu erfahren.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Gepäckstücke mit integrierten, nicht herausnehmbaren Lithium-Batterien
Die Batterien dürfen nicht mehr als 0,3 g Lithium-Metall enthalten, und Lithium-Ionen-Batterien dürfen 2,7 Wh nicht überschreiten
- Gepäckstücke mit integrierten, herausnehmbaren Lithiumbatterien
Die Batterien müssen herausgenommen werden, wenn das Gepäck aufgegeben werden soll. Herausgenommene Batterien müssen in der Kabine mitgeführt werden
Wichtiger Hinweis: Gepäck mit integrierten, nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien, die 0,3 g Lithium-Metall oder 2,7 Wh Lithium-Ionen überschreiten, ist verboten.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Darf mehr als 24 %, jedoch nicht mehr als 70 % Alkohol pro Volumen enthalten
- In Behältern, die nicht 5 L überschreiten
- Die maximal zulässige Menge pro Person beträgt 5 L
Wichtiger Hinweis: Getränke, die 24 % oder weniger Alkohol pro Volumen enthalten sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Wichtiger Hinweis: Getränke, die mehr als 70 % Alkohol pro Volumen enthalten, sind verboten.
Außerdem Ersatzflaschen ähnlicher Größe, falls erforderlich, um eine ausreichende Versorgung für die Dauer der Reise zu gewährleisten
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Soweit für den medizinischen Gebrauch erforderlich
- Die Flasche darf ein Bruttogewicht von 5,0 kg nicht überschreiten
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Beispiele:
Patronen, die zum Betreiben bestimmter tragbarer elektronischer Geräte (Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder) verwendet werden
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Wenn das Gerät batteriebetrieben ist, gelten die gleichen Transportbedingungen wie für tragbare elektronische Geräte.
- Wenn das Gerät batteriebetrieben ist, wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft und legen Sie die Spezifikationen des Gerätes vor.
Wichtiger Hinweis: In beiden Konfigurationen ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
Die Batterien müssen herausgenommen, vor Beschädigungen geschützt und im Handgepäck transportiert werden
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Beispiele:
- Isolierte Tasche
- Isolierter Behälter
- Kühlbox
- Usw.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
Wenn sie von Mitarbeitern der Organisation für das Verbot chemischer Waffen auf Dienstreisen mitgeführt werden
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- In Mengen, die nicht 2,5 kg pro Person überschreiten
- Die Verpackung muss die Freisetzung von Kohlenstoffdioxid ermöglichen.
- Aufgegebenes Gepäck muss mit der Aufschrift „Trockeneis” oder „Kohlenstoffdioxid, fest” und mit dem Nettogewicht des Trockeneises oder einem Hinweis darauf, dass es sich um 2,5 kg oder weniger Trockeneis handelt, versehen sein.
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Ein (1) Stück pro Person, darf Druckgaspatronen enthalten
- Der Rucksack kann auch mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, der nicht mehr als 200 mg Nettogewicht der Unterklasse 1.4S enthält.
- Der Rucksack muss so verpackt sein, dass er nicht versehentlich aktiviert werden kann.
- Die Airbags in den Rucksäcken müssen mit Überdruckventilen ausgestattet sein
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Beispiele:
- Lockenstab
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Bis zu einem (1) pro Fluggast
- Die Sicherheitsabdeckung muss fest über dem Heizelement angebracht sein.
- Das Haarstylinggerät darf nicht an Bord des benutzt werden.
- Ersatz-Gaspatronen für derartige Haarstylinggeräte sind weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck erlaubt.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Bis zu zwei (2) kleine Patronen, die in eine selbstaufblasende persönliche Sicherheitsvorrichtung (Schwimmweste) integriert sind
- Nicht mehr als zwei (2) Geräte pro Passagier
- Bis zu zwei (2) kleine Ersatzpatronen pro Gerät
- Nicht mehr als vier (4) Patronen mit bis zu 50 ml Wasserinhalt für andere Geräte
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Verpackt mit kleinen Mengen brennbarer Flüssigkeit
Beispiele:
- Exemplare von Säugetieren
- Exemplare von Vögeln
- Exemplare von Amphibien
- Exemplare von Reptilien
- Exemplare von Fischen
- Exemplare von Insekten
- Exemplare anderer wirbelloser Tiere
Wichtiger Hinweis: Hierfür ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
TRANSPORTBEDINGUNGEN
- Eine kleine Schachtel Streichhölzer oder ein kleines Feuerzeug, das keinen nicht absorbierten flüssigen Brennstoff außer Flüssiggas enthält, darf nur an der Person mitgeführt werden.
- Streichhölzer, Feuerzeuge mit blauer Flamme, Zigarrenfeuerzeuge oder Feuerzeuge mit Lithiumbatterie ohne Sicherheitskappe oder Schutz gegen unbeabsichtigtes Aktivieren sind verboten.
- Feuerzeugbenzin und Feuerzeugnachfüllungen dürfen nicht am Körper getragen werden.
Oder andere Geräte, einschließlich solcher, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, die bei einer Person implantiert sind oder extern angebracht werden
Beispiele:
• Elektrische Werkzeuge
• Drohnen
• Usw.
Beispiele:
- Smartphone Samsung Galaxy Note
- Tragbarer Computer MacBook Pro 15" Mehr erfahren
Lithiumbatterien und -geräte, die beschädigt oder defekt sind oder vom Hersteller zurückgerufen wurden, dürfen nicht im Luftverkehr befördert werden.
Beispiele:
- Taser
- Betäubungspistole
Beispiele:
- Externe Batterie / Powerbank
- Batterie für E-Bikes oder andere kleine motorisierte Fahrzeuge
- Batterie für Autos
- Usw.
Beispiele:
- Mace
- Pfefferspray
- Tränengas
- Tierabwehrmittel
- Andere chemische Produkte
Beispiele:
- Detergens
- Abbeizmittel
- Reinigungsmittel
- Bleichmittel
- Chlor für Pool und Whirlpool
- Säure
Mit Ausnahme von Munition (1.4S), die nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt ist.
Beispiele:
- Feuerwerkskörper
- Knallkörper
- Wunderkerzen
- Fackeln
- Bomben
- Granaten
- Sprengstoffe
- Raucherzeugende Patronen
- Zünder
- Sprengkapseln
- Minen
- Sprengschnuren
- Nachahmungen oder Kopien von Sprengkörpern
Beispiele:
- Proben
- Muster
- Usw.
Beispiele:
- Ammoniak
- Farbe
- Benzin
- Feueranzünder
- Reinigungsmittel
Beispiele:
- Radioaktiver Abfall
- Radioaktive Proben
- Usw.
Beispiele:
- Unkrautvernichtungsmittel, Herbizid
- Insektizid
- Zyanid
- Gift
- Arsen
Beispiele:
- E-Skate
- Hoverboard
- Mini-Segway
- Segway
- Solowheel
- Elektrischer Tretroller
- E-Bike
- Andere selbstbalancierende Fahrzeuge und Gyropods
Wichtiger Hinweis: Mobilitätshilfen (z. B. elektrischer Rollstuhl, elektrischer Scooter usw.) sind von diesem Verbot nicht betroffen
TRANSPORTBEDINGUNGEN:
- Der Transport von Flüssigkeiten, Pasten, Gelen und Aerosolen im Handgepäck ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
-In kleinen Mengen: bis maximal 100 ml pro Produkt
-Die Artikel müssen in einem versiegelten Klarsichtbeutel (20 cm x 20 cm) mit einem maximalen Gesamtvolumen von 1 l untergebracht sein.
-Ein Beutel pro Person
- Ausnahmen: Wenn sie in der Kabine transportiert werden, unterliegen die folgenden Artikel dieser Beschränkung nicht:
-Artikel, die im Duty-free-Bereich des Flughafens nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, unterliegen diesen Beschränkungen nicht. Diese Artikel müssen zusammen mit dem Kaufbeleg in einem versiegelten Klarsichtbeutel verpackt sein.
-Babynahrung für Kleinkinder unter 2 Jahren
-Verschreibungspflichtige Medikamente
-Spezielle Diätnahrungsmittel
Beispiele:
- Mehl
- Zucker
- Gemahlener Kaffee
- Gewürze
- Kosmetika
- Sand
- Usw.
AUF DEM FLUG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN:
- Auf allen Flügen in die USA ist der Transport von Pulvern in einer Menge von mehr als 350 ml im Handgepäck verboten. Diese Produkte müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
- Ausnahmen: Wenn sie in der Kabine transportiert werden, unterliegen die folgenden Artikel dieser Beschränkung nicht:
-Artikel, die im Duty-free-Bereich des Flughafens nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, unterliegen diesen Beschränkungen nicht. Diese Artikel müssen zusammen mit dem Kaufbeleg in einem versiegelten Klarsichtbeutel verpackt sein.
-Babynahrung für Kleinkinder unter 2 Jahren
-Verschreibungspflichtige Medikamente
-Spezielle Diätnahrungsmittel
-Asche von Verstorbenen
TRANSPORTBEDINGUNGEN:
- Der Transport von Lebensmitteln kann von einem Land zum anderen eingeschränkt sein. Es wird empfohlen, sich vor jedem Transport bei den zuständigen Behörden zu erkundigen:
-Besuchen Sie die Direction de la Biosécurité, um mehr über den Import von Lebensmitteln nach Französisch-Polynesien zu erfahren
-Besuchen Sie die Direction de la Biosécurité, um mehr über den Export von Lebensmitteln ab Französisch-Polynesien zu erfahren
- Ausnahmen: Wenn sie in der Kabine transportiert werden, unterliegen die folgenden Artikel dieser Beschränkung nicht:
-Babynahrung für Kleinkinder unter 2 Jahren
-Verschreibungspflichtige Medikamente
-Spezielle Diätnahrungsmittel